Neurologische Reha

Gesundwerden in traumhafter Lage bei Medical Park

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Bei Medical Park haben Sie die Wahl zwischen 5 Fachkliniken für Neurologie. Alle Rehakliniken befinden sich in einer traumhaften Lage, wie beispielsweise im Nationalpark Berchtesgaden oder im oberbayerischen Voralpenland.

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Medical Park Standorte für Neurologie

Ziele

Warum ist eine neurologische Reha sinnvoll?

Neurologische Erkrankungen können ohne gezielte Behandlung zu Pflegebedürftigkeit und Abhängigkeit von anderen Menschen führen.

Die ganzheitlichen Behandlungs- und Betreuungskonzepte in der neurologischen Reha von Medical Park stellen die lückenlose Versorgung von der Akutklinik über die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung bis zur Entlassung sicher.

Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen ist daher eine Reha sinnvoll, um die Selbstständigkeit so lang wie möglich zu bewahren und Alltagskompetenz zurückzuerlangen

Ziele der neurologischen Reha:

  • Pflegebedürftigkeit verhindern
  • Selbstständigkeit aufrechterhalten
  • Alltagskompetenz wiedererlangen und stärken
  • Krankheitsverlauf bei chronischen, neurologischen Erkrankungen verlangsamen
  • Gesunden Lebensstil fördern

Behandlungsfelder

Neurologische Erkrankungen

Die neurologische Reha bei Medical Park ist spezialisiert auf Rehabilitation nach einem Schlaganfall, bei Multiple Sklerose, Parkinson, Fibromyalgie, Transitorischer ischämischer Attacke (TIA) und chronischen neurologischen Schlafstörungen wie Narkolepsie und Insomnie.

Weitere neurologische Erkrankungen wie Epilepsie, Rückenmarksverletzungen oder neuromuskuläre Erkrankungen werden ebenso bei Medical Park behandelt. 

Reha nach Schlaganfall

Schlaganfall Reha bei Medical Park

Reha bei Multiple Sklerose

MS Reha bei Medical Park

Reha bei Parkinson

Parkinson Reha bei Medical Park

Reha bei Schlafstörungen

Schlafstörungen Reha bei Medical Park

Patientenzufriedenheit

Überdurchschnittliche Zufriedenheit bei unseren Patientinnen und Patienten

Die neurologische Reha bei Medical Park erreichte mit 82 % eine überdurchschnittliche Qualitätsbewertung im Vergleich zur Konkurrenz auf dem Onlineportal Qualitätskliniken.de.

Darin spiegeln sich höchste Zufriedenheitswerte in den Bereichen Behandlungs­qualität, Patienten­sicherheit, Organisations­qualität und Patienten­zufriedenheit wider. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Qualitätsbericht.

Mehr Details zum Qualitätsbericht

Kostenträger-Berater

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So beantragen Sie Ihre Reha beim jeweiligen Kostenträger

Deutsche Rentenversicherung

Reichen Sie Ihren Antrag für eine orthopädische Reha bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ganz einfach online oder postalisch ein. Die entsprechenden Links zum digitalen Antrag, bzw. zum Download der Unterlagen, stellen wir Ihnen nachfolgend bereit. Sollten Sie nicht wissen, welche DRV-Stelle für Sie zuständig ist, können Sie dies über die folgende Servicenummer erfragen. Für die schnelle Bearbeitung Ihres Antrages benötigt die DRV alle vollständig ausgefüllten Formulare (inkl. Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht) sowie Ihren Befundbericht. Lassen Sie hierfür das Formular S0051 vom behandelnden Arzt ausfüllen und fügen Sie es den Antragsunterlagen bei. Die DRV ist gesetzlich verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen. Sollte ein anderer Kostenträger für die beantragte Leistung zuständig sein, wird der Antrag an diesen weitergeleitet.

Zum Online-Antrag

Zum Formular-Paket

Formular S0051

Servicenummer DRV: +49 800 1000 4800

Gesetzliche Krankenkasse

Ihre Krankenkasse ist für Leistungen der medizinischen Reha zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit geht und kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Ihr behandelnder Arzt stellt den Bedarf einer orthopädischen Reha fest und füllt in der Regel mit Ihnen zusammen das Formular zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (Muster 61) aus. Um die medizinische Notwendigkeit zu verdeutlichen, empfiehlt es sich, neben dieser ärztlichen Verordnung auch alle relevanten Befundberichte mit dem Antrag einzureichen. Jede Krankenkasse hat eigene Antragsformulare. Fordern Sie die entsprechenden Ausführungen direkt bei ihrem zuständigen Kostenträger an. Im Falle der korrekten Zuständigkeit und sofern kein Gutachten notwendig ist, ist Ihr Kostenträger verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen. Sollte ein anderer Kostenträger für die beantragte Leistung zuständig sein, wird der Antrag an diesen weitergeleitet.

Gesetzliche Unfallversicherung

Wenn Sie einen Unfall hatten und aus diesem Grund eine orthopädische Reha benötigen, können Sie diese bei der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beantragen. Im ersten Schritt muss festgestellt werden, ob Ihr Unfall unter deren Versicherungsschutz fällt. Dies betrifft in der Regel Unfälle, die während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg von der Arbeit passieren, sowie Berufskrankheiten bzw. drohende Berufskrankheit. Aber auch Unfälle in der Freizeit können unter den Schutz der Unfallversicherung fallen, sofern sie zu einem dauerhaften Ausfall der Erwerbsfähigkeit oder der gesellschaftlichen Teilhabe führen. Nachdem Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt hat, können Sie die Antragsformulare direkt bei der Unfallversicherung anfordern, ausfüllen und gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und allen Befundunterlagen zurücksenden. Die DGUV ist gesetzlich verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen. Sollte ein anderer Kostenträger für die beantragte Leistung zuständig sein, wird der Antrag an diesen weitergeleitet.

Antragsformulare anfordern

Private Krankenkasse

Nachdem Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer orthopädischen Reha festgestellt hat, gilt es zu prüfen, welcher Kostenträger zuständig ist. Bei Personen im berufsfähigen Alter ist dies beispielsweise meist die Deutsche Rentenversicherung, da eine Rehabilitation in der Regel dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient. Sollte kein Sozialleistungsträger zuständig sein, kann Ihre private Krankenkasse die Kosten in Abhängigkeit zum individuell abgeschlossenen Vertrag übernehmen. Reichen Sie dort die entsprechenden Antragsformulare gemeinsam mit dem Formular zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme und allen relevanten ärztlichen Befunden ein. Ihr behandelnder Arzt unterstützt Sie dabei. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Reha-Maßnahmen jedoch keine Pflichtleistung von privaten Krankenkassen. Es besteht somit keine Verpflichtung zur Kostenübernahme. Wird Ihr Antrag abgelehnt, ist ein Widerspruch häufig aussichtsreich, da nach einer erneuten Ablehnung eine stationäre Einweisung in eine Akutklinik erforderlich werden könnte.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten Ihrer orthopädischen Reha selbst tragen, sind Sie unabhängig von Kostenträgern und müssen somit auch keine ärztliche Feststellung der Notwendigkeit einer Rehabilitation vorweisen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu unserem Angebot für Selbstzahler.

Schreiben Sie uns

Rufen Sie uns an: +49 800 633 7275

Wunsch- und Wahlrecht

So kommen Sie zu Ihrer Wunschklinik

Sie können sich die Klinik für Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen selbst aussuchen. Das Sozialgesetzbuch IX sichert Ihnen nach §8 ein Wunsch- und Wahlrecht zu, wonach der Kostenträger Ihre Vorschläge berücksichtigen muss.
Reichen Sie hierfür bei der Antragsstellung den ergänzenden Antrag auf Ihre Wunschklinik ein, den wir Ihnen nachfolgend zum Download bereitstellen. Sollte der Kostenträger dem nicht stattgeben, können Sie mit dem ebenfalls zum Download bereitstehenden Formular schriftlich Widerspruch einlegen.

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So funktioniert das Wunsch- & Wahlrecht

FAQ

Häufige Fragen zur neurologischen Reha

Warum ist eine neurologische Reha sinnvoll?

Neurologische Erkrankungen können ohne gezielte Behandlung zu Pflegebedürftigkeit und Abhängigkeit von anderen Menschen führen.
Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen ist daher eine Reha sinnvoll, um die Selbstständigkeit so lang wie möglich zu erhalten und Alltagskompetenz zurückzuerlangen. 

Was sind die Ziele der neurologischen Reha?

Die Ziele der neurologischen Reha sind sehr vielfältig:

  • Verhinderung der Pflegebedürftigkeit
  • Selbstständigkeit aufrechterhalten
  • Alltagskompetenz wiedererlangen und stärken
  • Krankheitsverlauf bei chronischen, neurologischen Erkrankungen verlangsamen
  • Veränderungen im Lebensstil herbeiführen, damit Krankheitsursachen gemindert werden
Welche neurologischen Erkrankungen werden bei Medical Park behandelt?

Die neurologischen Rehakliniken von Medical Park sind spezialisiert auf Rehabilitation nach einem Schlaganfall, bei Multiple Sklerose, Parkinson, Fibromyalgie, Transitorischer ischämischer Attacke (TIA) und chronischen neurologischen Schlafstörungen wie Narkolepsie und Insomnie.

Aber auch weitere neurologische Erkrankungen wie Epilepsie, Rückenmarksverletzungen oder neuromuskuläre Erkrankungen werden bei Medical Park behandelt. 

Welche ist die beste neurologische Rehaklinik?

Bei Medical Park haben Sie die Wahl zwischen 5 neurologischen Fachkliniken und einem ambulanten Rehazentrum für Ihre neurologische Reha. Alle Einrichtungen können mit sehr guten Qualitätsdaten aufwarten und sind vom FOCUS als TOP-Rehaklinik ausgezeichnet.

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Wie lange kann eine neurologische Reha dauern?

Die Dauer einer neurologischen Reha ist vom Grad der Beeinträchtigung der Patientin oder des Patienten und dessen Genesungsprognose abhängig. Speziell die neurologische Behandlung ist nach einem Phasenmodell organisiert, welches die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) festgelegt hat:

  • Phase A: Akutbehandlung z. B. nach einem Schlaganfall auf einer Stroke-Unit; ca. 7 Tage
  • Phase B: Anschlussheilbehandlung, Frührehabilitation; intensive Behandlung und Rehabilitation mit ärztlicher und therapeutischer Intervention zur Stabilisierung des Zustands und erster positiver Einflussnahme auf Beeinträchtigungen. Hinzu kommt eine aktivierende und stimulierende Pflege; mindestens 21 Tage.
  • Phase C: Durch die Reha in Phase B hat der Patient schon einige wichtige Funktionen zurückerlangt und kann mit weniger Unterstützung auskommen. Hier geht es um Mobilisierung und die Wiederherstellung verloren gegangener Fähigkeiten; mehrere Wochen.
  • Phase D: In dieser Phase werden die in Phase B und C zurückerlangten Fähigkeiten gefestigt und verfeinert. Noch bestehende Beeinträchtigungen sollen so weit wie möglich behoben werden. Mit Phase D endet die medizinische Rehabilitation.
Was wird in einer neurologischen Reha gemacht?

In der neurologischen Rehabilitation macht man sich die Neuroplastizität zunutze, also die Fähigkeit des Gehirns, ausgefallene Nervenzellenbereiche zu umgehen und deren Aufgaben anderen Bereichen zu übertragen. Das geht allerdings nur sehr langsam und mithilfe vieler Wiederholungen. Im Grunde erlernen Patientinnen und Patienten unter kundiger Anleitung von spezialisierten Therapeutinnen und Therapeuten verloren gegangene Fähigkeiten neu. Je nach Beeinträchtigung können das sprachliche Fähigkeiten, motorische Fähigkeiten, die Fähigkeit zu schlucken oder kognitive Fähigkeiten sein. Außerdem beinhaltet die Reha Therapien, die verhindern sollen, dass sich Muskeln durch unzureichende Nutzung aufgrund fehlender neurologischer Ansteuerung zurückbilden.

Die Patientinnen und Patienten werden auch psychologisch betreut, denn oft haben sie große Mühe, den plötzlichen Verlust von als normal angesehenen Fähigkeiten zu verkraften. Sie werden angeleitet, die möglicherweise schädlichen Lebensgewohnheiten zu erkennen und zu verändern, damit die Ursachen für die Erkrankung bekämpft werden. All das ist ein mühsamer Prozess, der eine Rehabilitation über alle Reha-Phasen und viele Wochen erfordert. Ziel ist es, dass viele Fähigkeiten zurück erkämpft werden können und trotz der Erkrankung ein selbstbestimmtes Leben führen kann.

Was ist eine neurologische Frührehabilitation?

Die Frührehabilitation entspricht der Phase B nach dem Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) und schließt sich als sogenannte Anschlussheilbehandlung direkt an die Akutbehandlung im Krankenhaus an.

Die Akutbehandlung soll zunächst das Leben der Betroffenen retten und ein weiteres Fortschreiten der Krankheit verhindern. In der Frühreha geht es darum, den Zustand zu stabilisieren und schon in dieser medizinisch wichtigen Phase damit zu beginnen, mit gezielten Übungen das Gehirn anzuregen, verlorene Fähigkeiten wiederzuerlangen.

So kommen beispielsweise Patientinnen und Patienten nach schweren Schlaganfällen mit Schluckstörungen, Sprach- und Bewegungsverlust, teilweise noch beatmet, in die Frühreha. Hier lernen sie, wieder selbst zu atmen und zu schlucken, es finden erste Sprachübungen statt und Therapeutinnen und Therapeuten trainieren mit den Patientinnen und Patienten motorische Fähigkeiten.

Mit dem Beginn der Frühreha sind diese Patientinnen und Patienten oft extrem eingeschränkt und auf Hilfe bei sehr vielen Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen. 

Wie oft kann man eine neurologische Reha machen?

Eine neurologische Rehabilitation kann grundsätzlich ohne Einschränkungen nach jedem Akutereignis angetreten werden. Maßgeblich dafür ist die Rehabilitationsfähigkeit, also eine positive Prognose für den Krankheitsverlauf. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Mensch Anspruch auf eine neurologische Reha hat, bei dem durch eine Krankheit oder einen Unfall das Nervensystem geschädigt wird und Unterstützung bei der Rückerlangung von Fähigkeiten oder zur Verhinderung des Fortschreitens der Krankheit benötigt.

Bei chronischen Erkrankungen gilt im Grundsatz die Regel, dass frühestens vier Jahre nach einer Reha wieder eine Rehabehandlung zum gleichen Krankheitsbild erfolgen kann. Aber auch hier kann es von Fall zu Fall Abweichungen geben. Dies muss der behandelnde Arzt und der jeweilige Kostenträger beurteilen.

Können Angehörige mit zur Reha?

Viele unserer Kliniken bieten die Möglichkeit an, dass eine Begleitperson kostenpflichtig mit aufgenommen werden kann. Üblicherweise geht das nicht in der Phase B der neurologischen Rehabilitation (Frühreha). Fragen Sie bei Bedarf konkret in der Klinik nach.

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